1. Geltung und Verkauf als Privatperson
(1) Als privater Verkäufer verkaufst du als Verbraucher (§ 13 BGB) eigene, nicht mehr benötigte Artikel – zum Start Kleidung, Schuhe und Modeaccessoires – an andere Nutzer. Vertragspartner des Käufers bist du; NEVYLO (Fabian Stolle) stellt nur die Plattform bereit.
(2) Verkaufst du regelmäßig, in größerem Umfang, mit Gewinnerzielungsabsicht, Neuware oder eigens zum Weiterverkauf erworbene Waren, handelst du möglicherweise als Unternehmer. Dann musst du dein Konto als gewerbliches Verkäuferkonto führen (siehe Bedingungen für gewerbliche Verkäufer). Wer gewerblich handelt, aber als privat auftritt, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und diese Bedingungen und riskiert Abmahnungen sowie die Sperrung des Kontos. Im Zweifel hole dir Rat bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder einer Rechtsberatung ein.
(3) Du musst volljährig sein und darfst nur ein privates Konto führen.
2. Eigentum, Herkunft und Echtheit der Artikel
(1) Du darfst nur Artikel anbieten, die dir gehören oder über die du verfügen darfst. Gestohlene, unterschlagene oder gefundene Artikel dürfen nicht angeboten werden.
(2) Fälschungen, Plagiate und Artikel, die Marken-, Urheber- oder Designrechte verletzen (z. B. „Replica“, „inspired by“, nachgemachte Logos), sind verboten – auch wenn du sie als Fälschung kennzeichnest. Bist du dir bei einem Markenartikel nicht sicher, ob er echt ist, biete ihn nicht an.
(3) Beachte die Richtlinie für verbotene Artikel und Inhalte. Sie ist Teil dieser Bedingungen.
3. Artikelbeschreibung, Zustand, Mängel, Bilder
(1) Beschreibe den Artikel wahrheitsgemäß und vollständig: Art, Marke, Größe (Etikettengröße, ggf. Maße), Material, Farbe, Zustand und alle dir bekannten Mängel (z. B. Flecken, Löcher, Pilling, fehlende Knöpfe, Gerüche, Reparaturen). Wähle die Zustandsstufe ehrlich; „Neu mit Etikett“ nur für ungetragene Artikel mit Originaletikett.
(2) Verwende ausschließlich eigene Fotos, die den tatsächlich angebotenen Artikel zeigen – keine Hersteller-, Katalog- oder Internetbilder. Mängel sollen auf Fotos erkennbar sein. Personen sollen nicht erkennbar abgebildet sein, es sei denn, sie haben zugestimmt.
(3) Was du im Angebot beschreibst, wird Inhalt des Kaufvertrags. Weicht der gelieferte Artikel davon ab, kann der Käufer Rechte geltend machen (Ziffer 7 und 8) – unabhängig von einem Gewährleistungsausschluss.
4. Preis und Servicegebühr
(1) Du legst den Verkaufspreis in Euro als Gesamtpreis fest. Versandkosten werden gesondert nach der gewählten Paketklasse angezeigt und vom Käufer getragen.
(2) Für jeden zustande gekommenen Verkauf fällt die NEVYLO Servicegebühr an. Als privater Verkäufer trägst du sie nicht: Sie wird dem Käufer zusätzlich zum Artikelpreis berechnet, und du erhältst deinen vollen Verkaufspreis ausgezahlt. Die App zeigt dir vor der Veröffentlichung, welche Gebühr für deinen Preis auf den Käufer entfällt. Die aktuelle Staffel findest du unter Gebühren und Zahlungsbedingungen. Das Einstellen ist kostenlos; verkaufst du nicht, zahlt niemand etwas.
(3) Bezahlte Hervorhebungen gibt es nicht; alle Angebote werden nach den gleichen Regeln angezeigt (Ranking).
5. Verkauf, Versand und Versandfrist
(1) Mit der Veröffentlichung gibst du ein verbindliches Verkaufsangebot ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald ein Käufer „Zahlungspflichtig bestellen“ betätigt; du wirst benachrichtigt. Der Artikel wird dann automatisch reserviert und nach erfolgreicher Zahlung als verkauft markiert. Biete einen Artikel nicht parallel woanders an, solange er auf NEVYLO aktiv ist.
(2) Versende den Artikel innerhalb von 5 Werktagen nach der Zahlungsbestätigung an die in der Bestellung angezeigte Adresse. Sobald die Versandfunktion aktiv ist, erstellst du das DHL-Etikett in der Bestellung; bis dahin versendest du mit einem Versanddienst deiner Wahl und trägst die Sendungsnummer ein. Verpacke den Artikel sorgfältig und sauber; versende nur den verkauften Artikel.
(3) Kannst du nicht liefern (Artikel beschädigt, verloren, anderweitig verkauft), storniere die Bestellung unverzüglich in der App; der Käufer erhält sein Geld zurück. Wiederholte Stornierungen können zu Einschränkungen führen.
(4) Gefahrübergang: Bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung mit Übergabe an den Versanddienst auf den Käufer über (§ 447 BGB), sofern du nichts anderes anbietest. Du musst den Versand jedoch nachweisen können (Sendungsnummer, Einlieferungsbeleg). Wir empfehlen versicherten Versand mit Sendungsverfolgung – Verluste ohne Versandnachweis gehen zu deinen Lasten.
6. Zahlung und Auszahlung
(1) Der Käufer zahlt den Gesamtbetrag über Stripe an NEVYLO. Du ermächtigst NEVYLO, den Kaufpreis für dich entgegenzunehmen (Inkassoermächtigung); mit der Zahlung an NEVYLO/Stripe ist der Käufer dir gegenüber von seiner Zahlungspflicht befreit. Zahlungen außerhalb der Plattform darfst du nicht annehmen.
(2) Für Auszahlungen benötigst du ein Auszahlungskonto bei Stripe (Stripe Express), das du in der App einrichtest. Stripe prüft dabei deine Identität (gesetzliche Pflicht von Stripe). Ohne Auszahlungskonto kannst du keine Artikel verkaufen.
(3) Die Auszahlung des Kaufpreises abzüglich deines Anteils der Servicegebühr wird freigegeben, sobald der Käufer den Erhalt bestätigt hat oder 3 Tage nach Zustellung kein Problem gemeldet wurde. Stripe überweist den Betrag anschließend auf dein hinterlegtes Bankkonto (in der Regel innerhalb weniger Werktage). Bei offenen Problemmeldungen, Widerrufen oder Betrugsverdacht kann die Auszahlung bis zur Klärung zurückgehalten werden.
(4) Wird eine Bestellung rückabgewickelt, nachdem du bereits ausgezahlt wurdest, bist du zur Rückzahlung verpflichtet; NEVYLO kann den Betrag mit späteren Auszahlungen verrechnen oder über Stripe zurückbelasten.
7. Gewährleistung und Rückgabe
(1) Auch beim Privatverkauf gelten die gesetzlichen Regeln über Sachmängel (§§ 434 ff. BGB): Der Artikel muss der vereinbarten Beschaffenheit – also deiner Beschreibung – entsprechen. Ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht hat der Käufer bei einem Kauf von einer Privatperson nicht.
(2) Du kannst die Gewährleistung für gebrauchte Artikel im Angebot ausschließen oder beschränken (z. B. „Privatverkauf, keine Gewährleistung“). NEVYLO erklärt einen solchen Ausschluss nicht automatisch für dich; ob du ihn erklärst, entscheidest du im Angebot. Ein Ausschluss gilt in keinem Fall für Mängel, die du kanntest und verschwiegen hast, für Eigenschaften, die du zugesichert hast, und für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine ehrliche Beschreibung schützt dich besser als jeder Ausschluss.
(3) Ob du freiwillig eine Rücknahme anbietest, ist deine Entscheidung; gib es dann im Angebot an.
8. Probleme, Stornierung und Streitfälle
(1) Meldet der Käufer ein Problem (nicht erhalten, erheblich abweichend, beschädigt, Fälschung), wirst du in der App informiert und kannst Stellung nehmen und Nachweise (Versandbeleg, Fotos vor dem Versand) einreichen. NEVYLO vermittelt nach den Käuferbedingungen, Ziffer 8. Bis zur Klärung bleibt die Auszahlung zurückgehalten.
(2) Wird eine Rückabwicklung vereinbart oder von NEVYLO festgestellt, sendet der Käufer den Artikel an dich zurück und erhält sein Geld zurück. Bei Fälschungen erhält der Käufer sein Geld zurück, ohne dass ein Rückversand an dich verlangt wird; der Artikel kann eingezogen oder den Behörden übergeben werden.
(3) Die Vermittlung durch NEVYLO ist keine Rechtsberatung und ersetzt kein Gerichtsverfahren. Beide Seiten können ihre Rechte gerichtlich geltend machen.
9. Steuern und Meldepflichten (PStTG / DAC7)
(1) Du bist selbst dafür verantwortlich, deine steuerlichen Pflichten zu prüfen und zu erfüllen. Der gelegentliche Verkauf gebrauchter eigener Kleidung ist einkommensteuerlich in vielen Fällen nicht relevant; das hängt aber von deiner Situation ab, etwa bei häufigen Verkäufen, Gewinnen oder dem An- und Verkauf zum Zweck des Wiederverkaufs. NEVYLO leistet keine Steuerberatung.
(2) NEVYLO ist als Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7) verpflichtet, Verkäufer, die in einem Kalenderjahr über NEVYLO 30 oder mehr Verkäufe getätigt oder insgesamt 2.000 Euro oder mehr an Vergütung erhalten haben, mit bestimmten Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Diese Schwelle regelt nur, ob NEVYLO melden muss. Sie bedeutet nicht, dass Einnahmen unter 2.000 Euro steuerfrei sind, und auch nicht, dass Einnahmen darüber steuerpflichtig sind – das entscheidet allein das Steuerrecht.
(3) Für die Meldung müssen wir – sobald du dich der Schwelle näherst, spätestens aber wenn sie erreicht ist – folgende Daten von dir erheben und plausibilisieren: vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer (IdNr.), Bankverbindung bzw. Kennung des Auszahlungskontos. Die App fordert dich dazu auf; ohne diese Angaben können wir deine Auszahlungen bis zur Nachreichung zurückhalten und weitere Verkäufe sperren (§ 13 Abs. 3 PStTG). Diese Daten werden nie öffentlich angezeigt. Über die gemeldeten Informationen informieren wir dich vorab (§ 22 PStTG).
10. Verstöße und Sperrung
Bei Verstößen gegen diese Bedingungen – insbesondere bei Fälschungen, gestohlener Ware, Betrug, wiederholtem Nichtversand, verdeckt gewerblichem Handel oder der Umgehung der Plattform – kann NEVYLO Angebote entfernen, Auszahlungen zurückhalten, Funktionen einschränken und das Konto sperren oder kündigen (§ 11, § 12 der Nutzungsbedingungen). Über Maßnahmen wirst du mit Begründung informiert und kannst widersprechen.